Environmental
Social
Governance
Definition ESG
Der Begriff ESG beschreibt drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen. ESG ist die englischsprachige Abkürzung für “Environmental, Social and (Corporate) Governance”. Übersetzt steht dies für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Neben der Abkürzung ESG wird in Presse und Literatur häufig der Begriff “nachhaltig” gleichbedeutend verwendet.
Als Umweltziele gelten nach der EU– Taxonomie- Verordnung:
- Der Klimaschutz
- Die Anpassung an den Klimawandel
- Eine nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft samt Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme.
Es ist wichtig, dass bei der Verfolgung einzelner Umweltziele auch soziale und unternehmerische Werte und Themen nicht aus dem Fokus gerückt werden. Aus diesem Grund ist neben der ökologischen Nachhaltigkeit auch ein Mindestschutz der sozialen und unternehmerischen Werte in den ESG- Kriterien mit
verankert. Hierdurch soll beispielsweise sichergestellt werden, dass ökologische Ziele nicht durch Kinderarbeit oder Korruption umgesetzt werden.
Der Mindestschutz umfasst die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. (Quelle: BaFin)
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen legen Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fest. Dazu zählt zum Beispiel Menschenrechte zu respektieren, Korruption zu bekämpfen, die Regeln des fairen Wettbewerbs zu beachten und die Steuervorschriften einzuhalten. Daneben sind Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zu beachten. Das bedeutet:
- Keine Kinder- oder Zwangsarbeit
- Vereinigungsfreiheit
- Freiheit, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen
- gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern
- Nichtdiskriminierung im Arbeitsleben
Die ESG Kriterien
- Klima
- Ressourcenknappheit
- Wasser
- Artenvielfalt
- Mitarbeiter
- Sicherheit und Gesundheit
- Demografischer Wandel
- Ernährungssicherheit
- Risiko- und Reputationsmanagement
- Aufsichtsstrukturen
- Compliance
- Korruption
Nachhaltigkeitsbewertung
Die Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen und bestimmter Geschäftsprozesse erfolgt über unterschiedlicher Informationskanäle. Viele Unternehmen haben bereits die ersten Anstrengungen unternommen und erstellen z.B. eigene Nachhaltigkeitsberichte. Seit 2017 existiert eine erste Berichtspflicht für europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die hiervon betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, jährlich über wesentliche Entwicklungen aus den Bereichen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten.
Sowohl im Bezug auf die Qualität als auch auf die Vergleichbarkeit der hieraus gewonnenen Informationen, haben sich die zwei folgenden Standards etabliert:
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
- Die Global Reporting Initiative (GRI)
Des weiteren existieren sogenannten sogenannte Nachhaltigkeitsratingagenturen (z.B. oekom-Research, imug Rating, Inrate oder Sustainalytics). Die Ratingvergabe beim Nachhaltigkeitsrating erfolgt jedoch nicht im Auftrag der Emittenten oder der Investoren.
ESG Reporting & neues Gesetz
In der Schweiz wurden Ende 2022 die Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung großer Unternehmen beschlossen die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt. In der EU gilt der Green Deal mit dem die 27 EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden wollen. Im ersten Schritte sollen die Treibhausgas-emissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Stand von 1990 sinken.
Der Green Deal ist eine Roadmap mit der die EU-Kommission von der bisherigen Selbstverpflichtung auf regulative Eingriffe in wirtschaftliches Handeln übergeht. Mit dem Green Deal und dem damit verbundene Aktionsplan „Sustainable Finance“ verpflichteten sich Europas Wirtschafts- und Finanzsysteme dazu, künftig nachhaltiger und inklusiver zu werden. Betraf die Verpflichtung bisher nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und Banken wird diese nun kontinuierlich erweitert.
Durch die schrittweise Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen zukünftig alle Unternehmen – unabhängig von Börsennotierung und ohne den bisherigen Schwellenwert von 500 Beschäftigten – Rechenschaft über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck ablegen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind das neue Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte und liefern die Vorgaben. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte. Die neuen Berichtsstandards greifen die bereits bestehende Rahmenwerke wie GRI, SASB und TCFD auf und setzen für verpflichtende Berichterstattung neue Maßstäbe wie zum Beispiel die doppelte Wesentlichkeit.
“European Sustainability Reporting Standards“ Was sich ändert wird:
- Offenlegung von ESG-Informationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
- Die ersten ESRS- konformen Nachhaltigkeitsberichte müssen im Jahr 2024 veröffentlicht werden
- Betrifft rund 50.000 Unternehmen
- Gleichstellung von nicht-finanzielle und finanzielle Berichterstattung
- Verschärfte Regeln
- Alle Unternehmensbereiche und Unternehmensebenen sind betroffen
- ESG muss in die Unternehmensstrategie und in den operativen Betrieb integriert werden
- Erweiterung: Offenlegung von Aspekten wie Biodiversität und Kreislaufwirtschaft
ESG-Reporting - wann betrifft es Sie?
Sie sind ab dem 01.01.2025 berichtspflichtig, wenn Sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- 250 Beschäftigt
- 20 Mio EUR Bilanzsumme
- 40 Mio EUR Umsatzerlöse
Sie sind ab dem 01.01.2026 berichtspflichtig, wenn Sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- 10 Beschäftigt
- 350.000 EUR Bilanzsumme
- 700.000 EUR Umsatzerlöse
Sie sind (als Nicht EU- Unternehmen)ab dem 01.01.2028 berichtspflichtig, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
- 150 Mio EUR Konzernumsatz in der EU
Die Bedeutung der neuen Berichtspflichten in der Praxis
Durch die neuen Regelungen der CSRD wird die Pflicht zum ESG Reporting / Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur massiv auf bisher nicht betroffene Unternehmen ausgeweitet, sie gewinnt auch zunehmend an Bedeutung. Non-Financial (Nichtfinanzielle) Informationen erhalten nun den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen und unterliegen vergleichbaren Anforderungen in Bezug auf die Berichtsqualität, Verlässlichkeit und Auffindbarkeit.
Hierdurch ergeben sich für die betroffenen Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen:
- Die Beschaffung und Aufbereitung der richtigen Daten und das Herausfiltern von qualitativ hochwertigen und verlässlichen Informationen
- Ein erweiterter Anwendungsbereich des ESG-Reportings
- Die digitale Bereitstellung des Nachhaltigkeitsberichts
- Die inhaltliche Neugestaltung und Ausweitung des Nachhaltigkeitsberichts (inkl. der zu berücksichtigenden ESRS)
- Die externe Prüfungspflicht für den Nachhaltigkeitsbericht
Zeitgleich ist die Einführung/ Implementierung eines aussagekräftigen ESG-Reportings auch eine neue Herausforderung für das Change-Management: So müssen nun beispielsweise Mitarbeiter umfangreiche Daten sammeln, filtern und aufbereiten, die bislang nicht mit der professionellen Berichterstattung vertraut waren.
Aus diesem Grund sollten sich die betroffenen Unternehmen bereits frühzeitig mit den neuen Berichtsanforderungen auseinandersetzen und Vorbereitungen für die Implementierung der notwendigen Prozesse treffen. Viele betroffene Unternehmen stehen vor der Problematik, erstmalig finanzielle und nichtfinanziellen Daten standardisiert erfassen und bereitstellen zu müssen. Mittelständische Unternehmen haben zwar jahrzehntelange Erfahrung in der Berichterstattung von Finanzdaten. Diese Erfahrung fehlt ihnen jedoch beim Berichten von nicht finanziellen Daten, denn Datenquellen- und Datenformat unterscheiden sich teils erheblich.
Wir von Bluebird helfen Ihnen dabei Ihre Ziele für Nachhaltigkeit und ESG zu erreichen und stehen Ihnen sowohl durch unser fachliches Know How, als auch mit unserer technischen Expertise jederzeit zur Seite.
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Der Unterschied zwischen einer Einzellösung und einer Plattformlösung liegt darin begründet, dass eine Plattformlösung alle CPM Prozesse abbildet und sich nicht nur auf einen spezifischen Teilbereich fokussiert. Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Datenverfügbarkeit, ein nahtloser Übergang ohne redundante Datenhaltung. Außerdem ist eine übergreifende Lösung wesentlich anwenderfreundlicher und schneller in der Einführung (Implementierung) als individuelle Einzellösungen.