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Erleichterung der EU-Taxonomie-Berichterstattung

Empfehlungen der EU Platform on Sustainable Finance

BLUEBIRD, Feb 12. 2025 | 3 Min. Lesedauer

Empfehlungen für die Berichterstattung zur EU-Taxonomie_Bild

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Um diesen Prozess zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, hat die EU Platform on Sustainable Finance kürzlich einen Bericht mit evidenzbasierten Empfehlungen veröffentlicht. Basierend auf Marktfeedback und realen Praxisbeispielen wurden fünf zentrale Maßnahmen identifiziert, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, ihre Berichterstattung zu optimieren, den Zugang zu relevanten Daten zu verbessern und regulatorische Kohärenz sicherzustellen. 

1. Verfeinerung der DNSH-Bewertungen

Die Do No Significant Harm (DNSH)-Bewertung stellt sicher, dass wirtschaftliche Aktivitäten keine erheblichen Umweltschäden verursachen. Um die Aussagekraft dieser Bewertung zu verbessern, sollen künftig zusätzliche Faktoren wie der Unternehmenstyp, geografische Gegebenheiten und finanzielle Kennzahlen stärker berücksichtigt werden. Dies ermöglicht eine realistischere und praxisnahe Beurteilung, die den individuellen Rahmenbedingungen von Unternehmen besser gerecht wird.

 

2. Wesentlichkeitsschwellen und vereinfachte KPI-Berechnung

Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit hat den gleichen Einfluss auf Nachhaltigkeitsziele. Durch die Festlegung von Wesentlichkeitsschwellen können Unternehmen ihre Berichterstattung gezielter ausrichten. Gleichzeitig sollen Methoden zur Berechnung von ESG-KPIs vereinfacht werden, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.

 

3. Klare Leitlinien und Rahmenbedingungen für Schätzwerte

Da es in der Praxis oft schwierig ist, exakte Daten zu bestimmten Nachhaltigkeitskriterien zu erfassen, empfiehlt die Plattform die Schaffung klarer Leitlinien für den Einsatz von Schätzwerten. Dies würde Unternehmen Rechtssicherheit geben und die Vergleichbarkeit der Berichterstattung erhöhen. 

 

4. Näherungswerte und Schätzungen (grüne Quoten)

Um die Berechnung der "grünen" Vermögens- und Investitionsquoten (Green Asset Ratio, Green Investment Ratio) zu erleichtern, sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, mit Näherungswerten und Schätzungen zu arbeiten. Dies würde insbesondere Banken und Investoren helfen, ihre Taxonomie-konformen Aktivitäten präziser zu quantifizieren. 

 

5. Vereinfachte, freiwillige Ansätze für KMU, Banken und Investoren

Die Berichtspflichten der EU-Taxonomie betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern auch KMU, Finanzinstitute und Investoren. Um die Umsetzung für diese Akteure praktikabler zu gestalten, wird die Entwicklung flexibler, freiwilliger Berichtsansätze empfohlen, die den administrativen Aufwand verringern, ohne die Transparenz zu gefährden.

 

Fazit: Mehr Effizienz und Klarheit für Unternehmen 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die EU-Taxonomie-Berichterstattung praxisnäher und umsetzbarer zu gestalten. Indem regulatorische Anforderungen geschärft und Methoden zur Datenerhebung verbessert werden, erhalten Unternehmen mehr Handlungsspielraum und können ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter gestalten. Damit würde nicht nur die Taxonomie-Konformität verbessert, sondern auch der Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft gestärkt. 

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Florian Schlögl

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